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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Gordon Kohl – CARAVANKO, In der Röthe 3, 97837 Erlenbach

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen der Firma CARAVANKO, vertreten durch Gordon Kohl, insbesondere im Bereich Reparatur, Wartung, Nachrüstung, Ausbau und Umbauten an Wohnmobilen, Wohnwagen und anderen Freizeitfahrzeugen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, CARAVANKO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme eines Angebots oder durch Unterzeichnung eines schriftlichen Auftrags zustande. Mit der Unterschrift bestätigt der Kunde gleichzeitig, die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

3. Leistungsumfang und Besonderheiten bei Umbauten
a) Bei Neuinstallationen, Nachrüstungen oder sonstigen Umbauten ist stets mit eingeschlossen, dass vorhandene Altanlagen (z. B. Solaranlagen, Satellitenschüsseln, Dachhauben, Markisen, Halterungen etc.) demontiert und entsorgt oder wiederverwendet werden, soweit dies technisch notwendig ist.

b) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass bei der Demontage oder Neuinstallation feinste Kratzer, Bohrlöcher, Klebereste oder Dichtbandspuren entstehen können. Diese sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.

c) Insbesondere kann es bei der Demontage von Altanlagen zu sichtbaren Veränderungen an der Fahrzeughülle (z. B. Dichtbändern, optisch abweichender Versiegelung oder Versatzstellen) kommen. Dies ist branchenüblich und nicht vermeidbar.

d) Es besteht kein Anspruch auf eine optisch identische Wiederherstellung des Ausgangszustands, sofern die Funktionalität und Dichtheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt sind.

4. Übergabe, Abnahme und Mitwirkungspflichten
a) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übergabe gründlich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel, Schäden oder Beanstandungen sind unverzüglich bei Übergabe mitzuteilen und schriftlich zu dokumentieren. Spätere Reklamationen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen.

b) Mit der Abnahme bzw. der Mitnahme des Fahrzeugs erklärt der Kunde, dass die Arbeiten abgenommen wurden. Eine stillschweigende Abnahme liegt auch dann vor, wenn der Kunde das Fahrzeug ohne Beanstandung entgegennimmt oder es vom Gelände fährt.

c) Der Fahrzeughalter ist ab diesem Zeitpunkt für den verkehrssicheren Zustand (z. B. geschlossene Fenster, Türen, Schubladen, Fahrbereitschaft) allein verantwortlich. Für Schäden, die nach Übergabe oder infolge unsachgemäßer Fahrt auftreten, übernimmt CARAVANKO keine Haftung.

5. Haftungsausschlüsse
a) Für Kratzer, Verschmutzungen oder optische Beeinträchtigungen, die bei sachgemäßer Arbeit, insbesondere bei Demontagen, Bohren, Abdichtungen oder beim Einbringen technischer Anlagen entstehen, wird keine Haftung übernommen, wenn sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.

b) Für vom Kunden beigestellte Materialien oder Geräte wird keine Funktions- oder Einbaugewähr übernommen. Gleiches gilt für versteckte Vorschäden oder Vorschäden an vorhandenen Aufbauten.

c) Für Schäden oder Undichtigkeiten, die nach Übergabe durch unsachgemäße Handhabung, Fremdeinwirkung oder äußere Umstände entstehen, haftet CARAVANKO nicht.

d) Für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug (z. B. Wohnmobil, Wohnwagen, Camper) auf dem Betriebsgelände oder in dessen Nähe abgestellt wird – sei es vor, während oder nach der Leistungserbringung – haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die ohne eigenes grobes Verschulden entstehen.

Dies gilt insbesondere für Schäden durch
– Witterungseinflüsse (z. B. Sturm, Hagel, Starkregen, Schnee, Frost),
– Tiere (z. B. Marderbisse, Vögel, Insekten),
– Umwelteinflüsse (z. B. Laub, Harz, Feuchtigkeit, Schimmelbildung),
– Dritte (z. B. Vandalismus, Diebstahl, mutwillige Beschädigung, Kollision durch andere Fahrzeuge),
– sowie sonstige unvorhersehbare oder nicht beeinflussbare Ereignisse.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz seines Fahrzeugs (z. B. Teil- oder Vollkasko) zu sorgen. Eine Bewachung, Überwachung oder besondere Sicherung des Fahrzeugs durch den Auftragnehmer erfolgt nicht. Wertgegenstände sind vom Kunden vor Abgabe zu entfernen.

6. Gewährleistung
a) Für unsere Werkleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Abnahme.

b) Für vom Kunden gestellte Bauteile übernehmen wir keine Gewährleistung. Ebenso besteht keine Haftung bei unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtigen Veränderungen oder Fremdeingriffen.

c) Bei Verschleißteilen (z. B. Dichtungen, Batterien, Zündmodule, Thermoelemente, Schläuche) besteht nur eine Gewährleistung auf Materialfehler, nicht auf natürliche Abnutzung.

d) Der Gewährleistungsanspruch beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung. Ein Anspruch auf Austausch oder Minderung besteht nur bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung.

e) Herstellergarantien auf verbaute Neuteile bleiben unberührt, sind jedoch gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.

7. Zahlung
a) Die Vergütung ist bei Fahrzeugübergabe bar oder per Kartenzahlung fällig, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

b) Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich CARAVANKO das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

8. Nachbesserung und Reklamation
a) Sollte der Kunde nach Abnahme Mängel geltend machen, ist CARAVANKO zur Nachbesserung berechtigt. Eine Minderung oder Rücktritt ist erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen möglich.

b) Eine Nachbesserung erfolgt grundsätzlich nur mit gleichzeitigem Zahlungsausgleich bei Fahrzeugrückgabe.

c) Wird eine Nachbesserung verweigert oder nicht in Anspruch genommen, entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch.

d) Der Kunde wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nachbesserungen – insbesondere beim Entfernen von Dichtbändern oder Kleberesten – optische Spuren oder Kleberückstände zurückbleiben können, ohne dass ein Mangel im rechtlichen Sinne vorliegt.

9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt das eingebaute Material Eigentum von CARAVANKO.

10. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von CARAVANKO.

b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Regelung als vereinbart.

Stand: Januar 2025